Lebenslange Rentenzahlung

Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung. Im Unterschied zur Kapitalleben-Versicherung sichert die private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko, sondern das Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person ab. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so wird je nach Tarif  | keine Leistung fällig
|  | die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien ausbezahlt
|  | die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahllten Prämien einschließlich der bereits erwirtschaften Überschüsse ausbezahlt
|  | eine Hinterbliebenenrente ausbezahlt |
Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, so wird je nach Tarif entweder  | keine weitere Leistung fällig,
|  | oder die Rente enstprechend der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt,
|  | oder die der Garantiezeit entsprechende Kapitalsumme ausgezahlt,
|  | oder eine Hinterbliebenenrente bis zum Tod der bezugsberechtigten Person bezahlt |
Zusatzversicherungen sind möglich z.B. Rente zur Berufsunfähigkeit
Die Rentenzahlung kann mit unterschiedlichen Gewinnsystemen vereinbart
werden, konstante Rente sofort höhere Zahlung aber gleichbleibend,
dynamische Rente (niedriger Startbetrag, jährliche Steigerung z.B. 3 %)
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