Wege zur betrieblichen Altersvorsorge

Das verbesserte Betriebsrentengesetz fördert jetzt fünf verschiedene Wege der Betrieblichen-Altersvorsorgung. Damit haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Fülle von Möglichkeiten, zumal sich einige Wege auch kombinieren lassen. Folgende Formen werden staatlich gefördert:
Welchen Weg Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer letztendlich gehen, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dabei ist für den Arbeitgeber die individuelle Situation des Betriebes (Größe, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter etc.)ausschlaggebend. Genauso wird der Arbeitnehmer sich an seinen Verhältnissen orientieren. Abgesehen von der Vorauswahl durch den Arbeitgeber, bzw. den tariflichen Vorgaben, werden Einkommeshöhe, Familienstand und der persönliche Steuersatz für die Wahl des Durchführungsweges entscheidend sein.
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