Riester Rente, bürokratische Altersrente!

Die Rentenreform 2002 brachte mit der Riester-Rente eine wichtige Entscheidung, vom Umlageverfahren - zur Kapitalanlage. Natürlich ist dieser Schritt der Richtige, jedoch der damit verbundene jährliche Verwaltungsaufwand ist ein Thema für sich.  | Begünstigter Personenkreis sind pauschal genommen alle Personen, die pflichtversichert in die Rentenkasse, BVA oder LVA einzahlen auch Beamte kommen in den Genuß der Förderung |
Durch die Ehegattenregelung hat auch der Selbstständige die Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen. Unter Ehegatten ist es ein Muß, für jeden Partner einen eigenen Vertrag abzuschließen, da nur so sicher gestellt ist, im Todesfall die angesparten Leistungen an den/die Hinterbliebenen/e zu übertragen.
Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Günstigerprüfung. Hier wird neben den gesetzlich festgelegten Zulagen (Grundzulage u. Kinderzulage), durch das Finanzamt im Zuge der Einkommeserklärung geprüft, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug, die staatlichen Zulagen übersteigt und zahlt dann ggf. den Differenzbetrag aus.
Die Rieter-Rente unterliegt bei Bezug im Alter der vollen Besteuerung
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
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