Lieber zahlen statt haften

Versichert in der Privathaftpflicht-Versicherung sind alle  | Personen- und Sachschäden
|  | Vermögensschäden. |
Die Versicherungssumme sollte 3 Millionen € nicht unterschreiten.
Die Begriffe Personen- und Sachschäden sind geläufig, deshalb ein Beispiel für einen Vermögensschaden:
Sie, oder die im Familienvertrag mitversicherten Personen sind mit dem Fahrrad unterwegs. Dabei haben Sie einem Autofahrer die Vorfahrt genommen. Es kam zu einem Unfall mit polizeilicher Aufnahme. Der Autofahrer hat dadurch einen beruflichen Termin versäumt, sodass nun nachweislich ein Geschäft nicht zustande kam. Der Autofahrer kann bei Ihnen Ersatz für entgangenen Gewinn (Vermögensschaden) geltend machen! Die Privathaftpflicht-Versicherung überprüft und reguliert diesen Anspruch.
Ferner deckt die Privathaftpflicht weitere Gefahren wie folgt ab:  | Privatperson, so z.B.als Fahrradfahrer, Fußgäger, Skifahrer usw.
|  | als Haushalts- und Familienvorstand (Verletzung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder)
|  | als Mieter oder Besitzer eines privatgenutzten Eigenheimes (Streupflicht)
|  | als Sportler (ausgenommen diverse Wettkämpfe) |
Hier können Sie Ihren Tarif berechnen: Haftpflichtkasse-Darmstadt
Der Gebrauch von zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist nicht versichert!
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
|