Wenn das Dach auf den Kopf fällt

Die Privathaftpflicht-Versicherung schließt das Haftungsrisiko aus dem Besitz von selbstbewohnten Immobilien mit ein.
Wird allerdings ein Objekt komplett vermietet, ist dies nicht mehr Bestandteil der Privathaftpflicht-Versicherung. In diesem Fall ist eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung notwendig. Der Beitrag dieser Versicherung errechnet sich aus der Jahresbruttomiete für das zu versichernden Objekt.
Versichert sind Ersatzansprüche Dritter, die z.B wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten erhoben werden. In erster Linie ist hier an die mangelhafte oder unterbliebene Streu- und Räumpflicht, oder Instandhaltungspflichten auf und um dem Grundstück zu denken, auf Grund dessen sich ein Dritter u.U. sogar der eigene Mieter verletzt hat.
Wenn der Mieter mit der Räum- und Streuung beauftragt wurde haftet er für Schäden Dritter in Folge Unterlassung. Auch hierfür besteht Versicherungsschutz, da es sich um eine vertragliche vom Vermieter übernommene Haftung handelt.
Der Besitzer eines Bauwerkes haftet aber auch für Gefahren, die von seinem Gebäude ausgehen, weil dieses nicht ordnungsgemäß in Stand gehalten wird.
Dies gilt etwa, wenn Dachziegel des reparaturbedürftigen Daches abrutschen und ein vor dem Grundstück geparktes Auto beschädigen.
Ihren Beitrag können Sie hier berechnen: Haftpflichtkasse-Darmstadt
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