Sicherheit bei Streitigkeiten

Damit Sie nicht nur Recht haben sondern auch Recht gekommen, hilft Ihnen bei gerichtlichen Streitigkeiten die Rechtsschutz-Versicherung.
Nichtselbständige haben die Möglichkeit die Risiken:
 | Privat-,Beruf-,Verkehr-und Wohnungsstreitigkeiten |
in einem Vertrag abzusichern.
Erweitern läßt sich dieses Paket um die Kostenerstattung bei
 | Scheidung oder Scheidungsfolgen sowie Unterhaltsforderungen. |
Der Abschluß für diese Zusätze ist nur verheirateten Paaren möglich.
Im Streitfall, also bei Scheidung, steht beiden Partner die jeweilige Leistung zu. Um dem Mißbrauch vorzugreifen gilt für diese Zusätze eine Wartezeit
von 3 Jahren.
Die Rechtsschutz-Versicherung hat die Möglichkeit bei aussichtslosen Streitigkeiten die Kostenzusage zu verweigern.
Gänzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich begangene Straftaten, sowie Streitigkeiten im Zusammehang mit Bauvorhaben. Wollen Sie Bauhandwerkern, wegen mangelhafter Ausfertigung verklagen, so ist das nicht möglich.
Der Grundstückskauf dagegen, selbst wenn damit ein Bauvorhaben realisiert werden soll, ist wiederum versichert!
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
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