Beratung braucht Sicherheit!

Vermögensschäden sind alle Schäden, die nicht  | Personen-oder Sachschäden sind bzw. deren Folge. |
Das bedeutet, dass Sie insbesondere in bestimmten beratenden und verwaltenden Berufen gegen das Risiko versichert werden können, dass Ihr Kunde durch Ihren Fehler einen Schaden an seinem Vermögen erleidet.
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen weisen gegenüber anderen Haftpflicht-Versicherungen eine Besonderheit auf. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der Zeitpukt, wann der Verstoß, der zum Vermögensschaden führte, begangen wurde.
Sonst wird in Haftpflicht-Versicherungen der Eintritt des Schadens, oder die Ansprucherhebung auf Schadensersatz als entscheidender Zeitpunkt angesehen. So erhalten Sie aus Ihrer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung selbst dann noch Schutz, wenn der Vermögens-Schaden erst lange nach Ihrer konkreten Tätigkeit entsteht. Zu diesem Zeitpunkt muss der Versicherungsvertrag nicht mehr unbedingt bestehen, der Versicherer muss aber dann eine Nachhaftung tragen.z.B.:
Ein Unternehmersberater versäumt es schuldhaft, eine Fördermaßnahme für einen Kunden zu beantragen. Zwei Jahre später wären die Fördergelder eigentlich fällig. Der Schaden ist damit auch erst zwei Jahre nach der Betatungstätigkeit entstanden
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
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