Das Urlaubsgeld für die Rente anlegen!

Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren eine Leistung zur Betrieblichen-Altersvorsorge in Form der Direktversicherung. Versicherungsnehmer ist immer der Betrieb, versicherte Person ist der Arbeitnehmer.
Die Stärken der Direktversicherung  | Flexible Leistungs- und Vertragsgestaltung
|  | Kombinierbar mit anderen Durchführungswegen
|  | steuerfreie Auszahlung der Ablaufleistung |
Werden die Beiträge vom Arbeitnehmer aufgebracht, empfiehlt es sich, die Gehaltsumwandlung aus Sonderzahlungen (Urlaubs-Weihnachtsgeld) zu erbringen. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt, ist auch die monatliche Beitragszahlung möglich. In beiden Fällen wird der Beitrag lediglich pauschal besteuert. Der Steuersatz liegt bei 20% zzgl. Soli. und Kirchensteuer.
Beiträge aus Sonderzahlungen sind Sozialabgaben frei, bis zum 31.12.2008
Die Gehaltsumwandlung ist sofort unverfallbar, die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung ist an Fristen gebunden. Durch Mitgabe der Versicherung, bei Ausscheiden des Mitarbeiters, entfällt jede weitere Verpflichtung für den Arbeitgeber.
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
|