Ein Steuerstundungseffekt par excellence

Die Pensionszusage ist geeignet für GmbH-Geschäftsführer oder führende Angestellte, die aufgrund hoher Steuer- und Sozialabgaben auf Teile Ihres Gehaltes verzichten, um dafür diese steuerbegünstigte Altersvorsorge zu erhalten.
Die Leistungen der Pensionszusage können sein:  | Erlebens- und Todesfallabsicherung
|  | Hinterbliebenen Versorgung
|  | Berufsunfähigkeitsabsicherung |
Der Arbeitgeber selbst ist Träger der Versorgung und hat sicherzustellen, dass im Leistungsfall die finanziellen Mittel für die versprochenen Leistungen zur Verfügung stehen. Zur Absicherung dieses, nach Zusage jeder Zeit auftretenden Risikos, (Todesfall, Berufsunfähigkeitsrente) empfiehlt es sich, eine Rückversicherung abzuschließen. Für die Verbindlichkeiten, die der Arbeitgeber mit der Erteilung einer Pensionszusage eingeht, verlangt der Gesetzgeber den Ausweis von Pensionsrückstellungen.
Die jährlichen Zuführungen bzw. Erhöhungen dieser Rückstellungen sind Betriebsausgaben und damit als steuerlicher Aufwand geltend zu machen.
Erst in der Leistungsphase sind die Rückstellungen gewinnbringend aufzulösen!
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
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