brutto statt netto sparen

Die Unterstützungskasse ist eine selbständige und unabhängige Versorgungseinrichtung, welche von einem Arbeitgeber getragen wird. Kleinere Firmen haben die Möglichkeit einer Gruppen-Unterstützungskasse beizutreten. Diese Unterstützungskassen verpflichten sich Ihnen gegenüber, per Zusage im Versorgungsfall, zu folgenden wählbaren Leistungen:  | monatliche Rentenzahlung
|  | Berufsunfähigkeitsrente
|  | Hinterbliebenenabsicherung |
Zur Sicherung dieser Leistungen schließt Ihr Arbeitgeber, in der Regel eine Rückdeckungsversicherung ab. Genau in Höhe des Beitrages der Rückdeckungsversicherung wandeln Sie als Arbeitnehmer, Teile Ihres Gehaltes um. Diese Beiträge, bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, sind bis Ende 2008 Sozialversicherungsabgaben frei. Die umgewandelten Gehaltsteile unterliegen auch nicht der Lohnbesteuerung. Erst bei Rentenbezug sind diese zu versteuern - zu einem dann in der Regel geringeren Steuersatz, dem Ertragsanteil.
Die Versorgungszusage ist von Beginn an insolvenzgeschützt und sofern arbeitnehmerfinanziert unverfallbar! Der Arbeitgeber hat dafür Beiträge an den Pensionssicherungsverein zu zahlen.
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
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