Ludwig M. Baumgartner
 

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  Pensionskasse  
Der Königsweg?

Mit der Pensionskasse sind alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge in Einklang zu bringen. Die Pensionskasse ist der Einfachheit- halber wie eine Lebensversicherung zusehen. Folgedessen sind die Absicherungenmöglichkeiten wie folgt:

Hinterbliebenen Versorgung (Todesfall)
Berufs-, Erwerbsunfähigkeit
im Alter monatliche Rentenzahlung
Kapitalauszahlung möglich

 

Die Unverfallbarkeit der Anspruche, ist bei arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen sofort gegeben. Die Zahlung der Beiträge ist monatlich möglich.Diese Beiträge werden Lohn-, oder Einkommenssteuerfrei überwiesen und bis zum 31.12.2008 auch keine Sozialabgaben abgeführt. Der Beitrag kann variabel vereinbart werden, z.B. monatliche Zahlung mit Einmalzahlung im selben Jahr. Dabei ist die Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, steuerrechtlich zu beachten. Bei Ausscheiden aus der Firma, ist der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragbar, oder er wird privat weitergeführt, oder er kann beitragsfrei gestellt werden.

 

In der Leistungsphase (Rentenbezug) wird die Rente mit dem Ertragsanteil versteuert.     

Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter! 

  

     

 

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