Ludwig M. Baumgartner
 

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  Krankentagegeld  
Längere Krankheit - Einkommen sichern!

Das Krankentagegeld dient zur Absicherung des Einkommens, wenn Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder durch Unfall eintritt.

Bei Selbständigen hat das Krankentagegeld herausragende Bedeutung, da Sie sonst während dieser Zeit einer Arbeitsunfähigkeit über keinerlei Einkommen verfügen.

 

Das Krankentagegeld kann der Höhe nach frei vereinbart werden, aber maximal nur bis zur Höhe des Nettoeinkommens.

Der Eintritt zur Zahlung des versicherten Tagesatzes ist abhängig von der versicherten Karenzzeit.

Bei Arbeitnehmern sind hier 6 Wochen als Standard anzusetzen.

Selbständige sollten den 29. Tage wählen.

 

Beim Abschluss des Krankentagegeldtarifes, als Einzeltarif, ist darauf zu achten, dass die gewählte Gesellschaft in Ihren Versicherungsbedingungen vom außerordentlichen Kündigungsrecht zurücktritt.

Denn sollte innerhalb der Kündigungsfrist (1,2, oder 3 Jahre)der Schadensfall eintreten, so hat die Gesellschaft die Möglichkeit diesen wichtigen Vertrag zu kündigen. Sie haben es aber schwer einen neuen Vertrag, durch Ihre Vorerkrankung und gekündigtem Status zu finden.

Ohne Gesundheitsfragen erhalten Sie € 30.-- ab der 6. Woche

Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

 

 

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