Die Krankheitsfinanzierung

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer und generell Selbstständige haben die Option, in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse spielt das Einkommen, zur Festlegung des Beitrages, keine Rolle. Der individuelle Beitrag errechnet sich aus dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem frei wählbaren Leistungsumfang und dem Gesundheitszustand.  | ambulante Behandlung
|  | stationäre Behandlung
|  | Zahnbehandlung
|  | Krankentageld/Krankenhaustagegeld
|  | Pflegpflicht-und Pflegezusatzversicherung |
Die Private Krankenversicherung ist eine kapitaldeckende Anlage. Jeder Kunde erhält seine Anteile aus diesem Topf der Altersrückstellung. Zusätzlich ist wegen dem selben Thema, ab dem 1.1.2000, eine 10 % Rücklage aus den Tarifen Ambulant-, Stationär- und Zahn, kapitalbringend und ohne Abzug von Verwaltungskosten anzulegen. Der Nachteil ist, dass der Kunde bei Gesellschaftswechsel diese Rücklagen nicht der neuen Gesellschaft übertragen kann. Deshalb ist es sehr wichtig, die richtige Gesellschaft zu finden.
Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
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