Ludwig M. Baumgartner
 

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  Unfallversicherung  
Wenn die Narben das Leben beeinträchtigen

Ein Unfall wird für die Versicherung wie folgt definiert:

Plötzlich von aussen auf den Körper eingreifendes Ereignis!

Berufstätige Personen, versicherungspflichtig, sind während Ihrer Tätigkeit, als auch auf dem direkten Weg von und zur Arbeit, über die jeweilige Berufsgenossenschaft, unfallversichert. Die Fahrt von oder zur Arbeit muss aber der direkte Weg sein. Mit dem Umweg zur Bank, z. B. um die Kontoauszüge zu holen, ist dieser Versicherungsschutz schon erloschen, die Weiterfahrt nicht mehr versichert. Nichtberufstätige geniesen keinerlei Unfallschutz, auch nicht schulpflichtige Kinder.

Die Unfallversicherung sollte eine höhe Invaliditätssumme versichern. Aus dieser Summe errechnet sich die Entschädigungshöhe nach dem jeweiligen

Invaliditätsgrad. z.B. Verlust eines Auges 60 % Verlust eines Beines 70 %.

Die Gesellschaften haben in Ihrem Bedingungswerk unterschiedliche Erstattungsstufen. Dadurch können gerade bei schweren Unfällen hohe finanzielle Einbußen entstehen. Versichert werden kann auch eine Unfallrente, welche bereits ab 20% mit einer zusätzlichen monatlichen Rente, finanziell unter die nicht mehr tätigen Arme greifen kann.    

Hier können Sie Ihren Beitrag berechnen: Haftpflichtkasse-Darmstadt 

Sollten Sie Fragen zu einem dieser Versicherungsthemen haben, treten Sie bitte mit mir in Kontakt. Ich helfe Ihnen gerne weiter!     

                           

 

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